Bürgermeisterwahl in Teltow – Stichwahl erforderlich

(News-Meldung der Sradt Teltow)

Die Teltowerinnen und Teltower sowie Ruhlsdorferinnen und Ruhlsdorfer konnten am 24. September ihre Stimme abgeben. Gewählt wurde nicht nur der Bundestag – in Teltow ging es auch um die Wahl des Bürgermeisters. Am 15. Oktober geht diese nun in die zweite Runde. Nach Auszählung der Stimmen am Wahlsonntag ist klar: In Teltow wird es zu einer Stichwahl um das Bürgermeisteramt kommen – nämlich zwischen Amtsinhaber Thomas Schmidt und Andreas Wolf. Schmidt kam nach Auszählung aller Stimmen auf einen Anteil von 47,1 Prozent. An zweiter Stelle lag Wolf, der 23,2 Prozent der Stimmen erreichte.
Vier Kandidaten hatten sich für die Bürgermeisterwahl aufstellen lassen. Da keiner von ihnen im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegeben Stimmen erhalten hatte, wird es am 15. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten geben, auf die die meisten Stimmen entfielen.

Wahlberechtigt sind rund 21 600 Teltowerinnen und Teltower sowie Ruhlsdorferinnen und Ruhlsdorfer bei einer Gesamtbevölkerungszahl von etwa 26 300 Einwohnern.
Für die Stichwahl um das Bürgermeisteramt am 15. Oktober 2017 bleiben die bisherigen Wahlbezirke bzw. Wahllokale bestehen. Es ist wieder jene Wahlbenachrichtigung relevant, die den Bürgerinnen und Bürgern bereits im August postalisch übermittelt wurde. Zur Stichwahl am 15. Oktober 2017 müssen die Wählerinnen und Wähler erneut diese Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass in das Wahllokal mitbringen. Wie schon am 24. September, kann jede wahlberechtigte Person nur in dem in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wählen, da sie in dessen Wählerverzeichnis eingetragen ist. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht auffindbar sein, kann die oder der Wahlberechtigte durch Vorlage des Personalausweises und Abgleich mit dem Wählerverzeichnis trotzdem ihre bzw. seine Stimme in dem für sie bzw. ihn zuständigen Wahllokal abgeben. Wird der Verlust rechtzeitig festgestellt, ist vorab bitte die Wahlbehörde unter der Telefonnummer 03328 4781-291 zu kontaktieren.
Wahlberechtigten Personen, die für die Wahl am 24. September 2017 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, wird für die Stichwahl am 15. Oktober 2017 von Amts wegen wiederum ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet, sofern die oder der Wahlberechtigte dies bei Beantragung der Briefwahlunterlagen entsprechend vermerkt hatte. Der Versand der Briefwahlunterlagen für die Bürgermeister-Stichwahl erfolgt ab Mittwoch, 27. September 2017. Wählerinnen und Wähler, die für die Stichwahl noch nachträglich Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können dies hier tun.
Die Teltower Ergebnisse zur Bundestagswahl und zum ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl können hier eingesehen werden.
Bei weiteren Fragen steht die Wahlbehörde während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses unter der Telefonnummer 03328 4781-291 zur Verfügung.


Wahlen 2017

24. September: Wahl zum Deutschen Bundestag und Bürgermeisterwahl in Teltow

BM-Wahl Teltow 2017: FDP-Kandidat Hans-Peter Goetz

BM-Wah Teltow 2017: CDU-Kandidatl Eric Gallasch

Banner 800x200px




(Für den Inhalt der Wahlwerbungsanzeigen sind die jeweiligen Parteien verantwortlich.)