Hundeauslaufgebiete in TKS-Nähe
Wo Fellnasen ausgelassen toben können
TKS | Hundebesitzer, die alles richtig machen möchten, müssen mit ihren Fellnasen nach Berlin fahren, um diese ausgiebig und artgerecht toben lassen zu können. Weder in Teltow, noch in Kleinmachnow und Stahnsdorf gibt es offiziell ausgewiesene Hundeauslaufgebiete. Das erfuhr TKSzeit auf Anfrage bei allen drei Verwaltungen.
Mehr als 4000 Hunde, Tendenz steigend, gibt es in Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf. Jeder Hundebesitzer muss sich an die "Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004" halten und sollte zudem § 15 Abs. 8 des „Waldgesetzes des Landes Brandenburg“ kennen. Dass dies leider nicht immer der Fall ist, darüber werden wir in einem weiteren Beitrag berichten.
Fakt ist: Mit dem weitern Bevökerungszuwachs in der Region wird nicht nur die Anzahl der Fahrräder sondern auch die der Autos, Katzen und Hunde steigen. Gleichzeitig wird der Lebensraum für die Tiere des Waldes mehr und mehr reduziert werden.
Zurück zum Thema – Leinenpflicht und Hundeauslauf.
Leinenpflicht gilt selbstverständlich
- auf Sport-, Spiel- und Campingplätzen,
- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, bei Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
- in Einkaufszentren und Fußgängerzonen, in Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln,
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen,
- in Naturschutzgebieten
- und lt. Waldgesetz in allen Wäldern Brandenburgs.
Bestellte Ackerflächen sind von Zweibeinern nicht zu betreten, und die Vierbeiner sollten in dieser Zeit die Felder auch nicht zu ihrem Spielplatz machen.
In Stahnsdorf gilt zudem Leinenzwang in folgenden Bereichen:
a) im Gebiet der "Upstallwiese" und in den angrenzenden, nachfolgend aufgeführten, öffentlichen Straßen bzw. Straßenabschnitten, durch die die "Upstallwiese" in der Gemarkung Stahnsdorf eingeschlossen wird: Potsdamer Allee, Parkallee, Brabandtstraße, Friedrich-Naumann-Straße, Güterfelder Damm, Am Upstall, Kirchstraße, Dorfplatz,
b) gesamte Ortsdurchfahrt L 76: Potsdamer Allee, Bäkedamm, Wilhelm-Külz-Straße,
c) gesamte Ortsdurchfahrt L 77: Güterfelder Damm, Lindenstraße,
d) Wannseestraße, beginnend Ortseingang von Kleinmachnow kommend über den Kreisverkehr bis zur Einmündung Potsdamer Allee,
e) Schleusenweg von der Potsdamer Allee bis zur Einmündung Wannseestraße,
f) Hunde sind zudem im Umkreis von 300 m vor Schulen, Kindertagesstätten, und Altenpflegeheimen in der Gemeinde Stahnsdorf generell anzuleinen.
In Teltow und Kleinmachnow gibt es keine zusätzlichen Leinenpflichtbereiche.
Ausnahme: Für den Bannwald in Kleinmachnow gilt der bereits erwähnte Paragraph aus dem Waldgesetz, und der Stolper Berg fällt unter Park- und Grünanlagen.
Nachfolgend Hundeauslaufgebiete, die in der Nähe von TKS liegen:
Hundeauslaufgebiet Düppel: erreichbar über Kleinmachnow, An der Stammbahn
Hundeauslaufgebiet Wannsee: erreichbar über Bismarckstraße, Wannsee oder Babelsberg. Hier reihen sich sogar drei Hundeauslaufgebiete aneinander.
Hundeauslaufgebiet Grunewaldsee: erreichbar über Hüttenweg, Zehlendorf
Auch das Hundeauslaufgebiet auf dem Tempelhofer Feld liegt noch in der Nähe unserer TKS-Region.
(TKSzeit)