Kabinett berät über Eckpunkte für neue Corona-Verordnung

Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung geplant

Die neue Corona-Verordnung soll am Donnerstag (11. November) in einer Sondersitzung des Kabinetts beschlossen werden und ab Montag, den 15. November, für drei Wochen gelten.

2021 11 09Die Eckpunkte für die neue Corona-Verordnung sind:

· Anordnung von 2G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) in folgenden Bereichen (Zeitpunkt der Einführung wird Donnerstag entschieden):
o Gastronomie
o Beherbergung
o Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
o Kultur (insb. Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos)
o Schwimmbäder
o Diskotheken, Clubs, Festivals.

Dies gilt auch für die jeweiligen Beschäftigten.

· Beibehaltung bzw. Anordnung von 3G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) in folgenden Bereichen:
o Körpernahe Dienstleistungen
o Sport und Fitnesseinrichtungen
o Innen-Spielplätze

· Maskenpflicht in Schulen auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (aktuell müssen nur alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 eine medizinische Maske im Unterricht tragen)

· Erhöhung der Testfrequenz in Schulen:
verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest (aktuell müssen sich Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen pro Woche testen; als Nachweis ist weiterhin auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig)

· Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr

· Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben (Wichtig: 3G-Regel am Arbeitsplatz soll aber erst in der Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, wenn das nach geltendem Bundesrecht erlassen werden kann)

- Personenobergrenze für den Besuch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens:
höchstens zwei Personen täglich – gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen (aktuell gibt es keine Personenobergrenze für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen)

· Testungen auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift (Testfrequenz: zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest genügt) sowie für immunisierte Besucherinnen und Besucher (Testfrequenz: vor jedem Besuch, Antigen-Schnelltest genügt)

Woidke: „Ich hoffe, dass diese Schritte helfen werden, die Pandemie abzubremsen. Es sind aber weitere Schritte notwendig: Die kostenlosen Antigen-Tests sollten über den Bund wiedereingeführt werden. Wir brauchen wieder mehr Impfangebote in der Fläche. Deshalb sollten auch Medizinische Versorgungszentren Impfangebote machen. Gespräche wurden dazu bereits geführt. Wir brauchen dringend Tempo beim Boostern, bei der 3. Impfung ab 60 Jahren. Wenn es bürokratische Hemmnisse beim Impfen gibt, dann sage ich: Weg damit, wenn nicht unbedingt notwendig. In den Kreisen und kreisfreien Städten brauchen wir noch mehr niedrigschwellige Angebote. Dazu habe ich für Donnerstag die Landräte und Oberbürgermeister zu einer Telefonkonferenz eingeladen.“

(Aus Pressemitteilung Staatskanzlei Brandenburg, 9.11.2021)

(Grafik: TKSzeit)