Bebauungsabsichten zurückgezogen

... und zur weiteren Diskussion und Prüfung in die Ausschüsse für Umwelt und Bau verwiesen

KLEINMACHNOW | Der Antrag von CDU / FDP (DS 204/17) wurde zurückgezogen und zur weiteren Diskussion und Prüfung in die Ausschüsse für Umwelt und Bau verwiesen. Zu Beginn des Tagesordnungspunktes erhielt unser Förderverein Rederecht. Wir konnten nochmals auf die ökologische Bedeutung des Gebietes hinweisen und unsere Argumente für den Erhalt der Naturflächen und gegen eine Bebauung vorbringen. Wir werden die weiteren Entwicklungen eng verfolgen.

Hintergrund:

In der Gemeindevertretersitzung Donnerstag, 22.2.2018, werden unter TOP 14.2.sonstige Anträge zwei Anträge zur Abstimmung gestellt, in denen es um den Grünzug am Buschgrabengebiet geht. Seitens der CDU/FDP wird ein Antrag zur Bebauung von Teilflächen am Machnower Buschsee gestellt, der bereits im Bau- und Hauptausschuss Mehrheiten mit den Stimmen von SPD und CDU fand. Seitens der Fraktion B 90 / Grüne wird der Sitzung ein Antrag eingebracht zur Ausweisung des verbleibenden Buschgrabengebietes als Grünfläche.

Wir lehnen jegliche Bebauungspläne im Buschgrabengebiet ab! Erhalt und Schutz der Natur am Buschgraben sind grundlegende Ziele unseres Fördervereins, für die er sich in der Vergangenheit besonders auch am Buschgraben eingesetzt hat. Das zur Diskussion stehende Waldstück an den Straßen Im Rund und Wolfswerder bildet den wertvollsten Kernbereich des Waldes am Buschsee. Es hat eine Größe von ca. 140 m in Ost-West und ca. 130 m in Nord-Süd-Richtung, umfasst insgesamt knapp 1 Hektar wertvolle Waldfläche. Das bedeutende Ökosystem am Buschsee, in dem eine große Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen zu beobachten ist und sich neuerdings auch ein Biberfamilie angesiedelt hat, würde zu großen Teilen zerstört. Zum Größenvergleich fügen wir im Anhang verschiedene Kartendarstellungen bei. Zum Vergleich: die Fläche würde in ihrer Ausdehnung am Seeberg dem Waldgebiet nahezu vom Sportplatz der BBIS bis zum Machnower See-Ufer entsprechen!

Die von den B-Plänen betroffenen Grundstücke sind in privater Hand, für die es in der Vergangenheit kein Baurecht gegeben hat. Hierzu fügen wir die Genehmigung der Oberen Naturschutzbehörde für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Kleinmachnow bei, aus dem hervorgeht, dass die Fläche aus dem B-Plan der Gemeinde explizit ausgenommen ist und als Freiraum mit besonderem Schutzanspruch versehen ist. (Datei „ONB-Schreiben“). Wir sind der Meinung, dass für unsere Gemeinde keine Notwendigkeit besteht, dieses wertvolle Waldgebiet für eine Bebauung freizugeben. 18 geplante neue Grundstücke ziehen weiteren Verkehr in den Ort; durch den Verkauf entsteht der Gemeinde Kleinmachnow kein finanzieller Vorteil. Demgegenüber steht der Verlust eines unserer wertvollsten Naturgebiete. Die Argumente einer gewünschten „Begradigung“ der Bebauungslinien können wir nicht nachvollziehen.

(PM Förderverein LSG Buschgraben / Bäketal e. V.)